Rechtliches

Auftrags­verarbeitungs­vertrag (AVV)

Fassung vom 9. Oktober 2026. Dieser Vertrag gilt zwischen dir als Verantwortlichem und Amoriva, Nevio Mastrogiorgio, Grafhorster Str. 16b, 38458 Velpke, als Auftragsverarbeiter. Du schließt ihn bei der Registrierung mit ab.

1. Gegenstand und Dauer

Amoriva verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Dienstleisters, soweit das für den Betrieb der Amoriva-Software nötig ist. Der Vertrag läuft, solange das Nutzungsverhältnis besteht, und endet mit ihm. Die Regeln zur Löschung nach Ziffer 9 gelten darüber hinaus.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Zweck ist die Bereitstellung der Software zur Verwaltung von Anfragen, Angeboten, Verträgen, Rechnungen, Terminen und Belegen sowie der Versand der damit verbundenen Nachrichten. Dazu gehört auch die Speicherung der Daten des Assistenten Amo und des Text-Index eines Ordners, den der Dienstleister mit Amo verbunden hat, damit sie auf allen Geräten des Kontos bereitstehen. Einen Ordner kann der Dienstleister auf „nur auf diesem Gerät“ stellen, dann wird sein Index nicht im Konto gespeichert. Amoriva wertet die Daten nicht für eigene Zwecke aus, verkauft sie nicht und nutzt sie nicht zum Training von KI-Modellen.

3. Art der Daten und Kreis der Betroffenen

Datenarten: Stammdaten (Namen, Anschriften), Kontaktdaten (E-Mail, Telefon), Vertrags- und Abrechnungsdaten (Angebote, Verträge, Rechnungen, Beträge, Zahlungsstatus), Termin- und Projektdaten (Hochzeitsdatum, Ort, Gästezahl, Notizen), Kommunikationsdaten (versendete Nachrichten, Zustell- und Fehlerereignisse), hochgeladene Dokumente und Belege sowie Nachweisdaten der elektronischen Unterschrift (Zeitpunkt, IP-Adresse, Browserkennung, Prüfsumme). Zur Abwehr von Missbrauch kommen technische Kennungen hinzu, etwa die IP-Adresse beim Absenden des öffentlichen Anfrageformulars. Daten des Assistenten Amo (Gesprächsverlauf, Steckbrief, gemerkte Regeln, Lernnotizen und Vorlagen, Entwürfe, Aufgaben-Vorschläge, Einstellungen) und, sofern der Dienstleister den Ordner nicht auf „nur auf diesem Gerät“ stellt, der Text-Index eines mit Amo verbundenen Ordners (gelesene Textabschnitte, Dateinamen mit Pfad im Ordner, ein kurzer Überblick, Liste nicht lesbarer Dateien; keine Originaldateien), jeweils mit allen personenbezogenen Daten, die darin stehen.

Betroffene: Kundinnen und Kunden des Dienstleisters (Paare), deren Gäste, soweit der Dienstleister sie erfasst, Interessenten aus dem Anfrageformular sowie Ansprechpartner von Dienstleistern und Lieferanten.

Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO sind nicht vorgesehen. Trägt der Dienstleister sie dennoch ein, etwa Angaben zu Unverträglichkeiten in einer Notiz, verarbeitet Amoriva sie wie alle anderen Inhalte, ohne sie gesondert auszuwerten.

4. Weisungen

Amoriva verarbeitet die Daten ausschließlich nach dokumentierten Weisungen des Dienstleisters. Als Weisung gilt zunächst dieser Vertrag samt Nutzung der Software; weitere Weisungen erfolgen in Textform an kontakt@amoriva.app. Weisungsbefugt ist, wer das Konto des Dienstleisters führt; Amoriva nimmt Weisungen von der im Konto hinterlegten E-Mail-Adresse an und hält jede Weisung samt Umsetzung schriftlich fest. Benennt der Dienstleister weitere Personen oder ändert sich die Adresse, teilt er das in Textform mit. Daten berichtigt, löscht oder schränkt Amoriva nur auf Weisung ein; das meiste erledigt der Dienstleister selbst im Dashboard. Hält Amoriva eine Weisung für rechtswidrig, wird das dem Dienstleister mitgeteilt; bis zur Bestätigung darf die Ausführung ausgesetzt werden. Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt nur, soweit sie in Ziffer 7 vorgesehen ist oder gesetzlich vorgeschrieben wird; in letzterem Fall informiert Amoriva vorab, sofern das Gesetz das nicht verbietet.

Pflichten des Dienstleisters. Der Dienstleister ist dafür verantwortlich, dass er die Daten, die er in Amoriva verarbeitet, rechtmäßig erhoben hat und verarbeiten darf, und dass er seine Kundinnen und Kunden über die Verarbeitung informiert. Fällt ihm bei der Nutzung ein Fehler oder eine Unregelmäßigkeit im Umgang mit den Daten auf, sagt er Amoriva Bescheid.

5. Vertraulichkeit

Amoriva wird derzeit allein durch den Inhaber betrieben; weitere Personen erhalten keinen Zugriff auf Kundendaten. Werden künftig Personen eingesetzt, verpflichtet Amoriva sie vor dem ersten Zugriff schriftlich auf Vertraulichkeit, auch über das Ende ihrer Tätigkeit hinaus, und weist sie in den Datenschutz ein. Ein Zugriff auf Inhalte einzelner Konten erfolgt nur, wenn der Dienstleister im Support ausdrücklich darum bittet, es zur Abwehr einer Störung oder eines Angriffs nötig ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

Auskünfte an Dritte über die Daten des Dienstleisters gibt Amoriva nur mit seiner Zustimmung oder wenn ein Gesetz es verlangt. Kopien der Daten entstehen nur, soweit der Betrieb sie technisch braucht, etwa als Sicherung.

Verzeichnis und Ansprechpartner. Amoriva führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO. Zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist Amoriva derzeit nicht verpflichtet (Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG); Ansprechpartner für den Datenschutz ist der Inhaber unter kontakt@amoriva.app.

6. Technisch-organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

  • Verschlüsselung der Übertragung: ausschließlich TLS/HTTPS, HSTS erzwungen, dazu Content-Security-Policy und weitere Sicherheitsheader. Auch der E-Mail-Versand läuft nur verschlüsselt: Empfängt ein Mailserver keine verschlüsselte Verbindung, wird die Nachricht nicht zugestellt, statt sie offen zu verschicken (Enforced TLS, seit 18.09.2026).
  • Verschlüsselung ruhender Daten: verschlüsselte Speicherung beim Datenbank-Anbieter; Zugangsschlüssel für verbundene Konten zusätzlich mit AES-256-GCM.
  • Zugriffskontrolle und Mandantentrennung: Anmeldung je Konto, Trennung über Row Level Security auf jeder Tabelle, zusätzlich eingeschränkte Spaltenrechte. Dateien liegen in einem privaten Speicher und sind nur über kurzlebige, auf das eigene Konto geprüfte Links erreichbar.
  • Sichere Anmeldung: Passwortrichtlinien, Abgleich gegen bekannte geleakte Passwörter, optionale Zwei-Faktor-Authentifizierung (TOTP) mit Wiederherstellungscodes.
  • Missbrauchsschutz: Rate-Limiting auf sicherheitsrelevanten Endpunkten, serverseitige Rechteprüfung bei jedem Zugriff, Prüfung hochgeladener Dateien auf Typ und Inhalt, generische Fehlermeldungen ohne interne Details.
  • Trennung von Rollen: Der öffentliche Schlüssel der Anwendung hat in der Datenbank keinerlei Rechte; alles läuft entweder angemeldet oder über geprüfte Server-Zugriffe.
  • Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit: tägliche Sicherungen beim Datenbank-Anbieter, Wiederherstellung nachweislich erprobt, zusätzliche Kopien des Kontostands je Konto.
  • Datensparsamkeit: Es werden nur die für den Zweck nötigen Daten verarbeitet. Öffnungen und Klicks in E-Mails werden nicht erhoben. Aus einem mit Amo verbundenen Ordner wird nur ein Text-Index im Konto gespeichert, nie die Originaldateien; er ist wie alle Inhalte nur für das eigene Konto lesbar.
  • Zutritt zu Rechenzentren: Amoriva betreibt keine eigenen Server. Daten liegen in Rechenzentren der in Ziffer 7 genannten Anbieter, die ihre Sicherheit durch anerkannte Prüfungen nachweisen (zum Beispiel SOC 2 oder ISO 27001).
  • Protokollierung: Zugriffe im Verwaltungsbereich werden mit Zeitpunkt protokolliert und nach einem Jahr gelöscht.
  • Überprüfung: automatische Sicherheitsprüfungen der Datenbankregeln und der eingesetzten Programmbibliotheken, dazu regelmäßige Selbstprüfungen mit Protokoll.

Amoriva prüft die Maßnahmen regelmäßig und entwickelt sie weiter. Das Schutzniveau darf dabei nicht sinken; wesentliche Änderungen teilt Amoriva dem Dienstleister mit.

7. Unterauftragsverarbeiter

Der Dienstleister stimmt dem Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter zu. Amoriva wählt sie sorgfältig aus, schließt mit jedem einen Vertrag, der ihm dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie dieser Vertrag (Art. 28 Abs. 4 DSGVO), und haftet für sie wie für eigenes Handeln. Firma, Anschrift, Zweck und Ort jedes Unterauftragsverarbeiters stehen tagesaktuell unter amoriva.app/unterauftragsverarbeiter; die Verträge stellt Amoriva auf Verlangen bereit. Änderungen teilt Amoriva mindestens 14 Tage vorher per E-Mail mit; der Dienstleister kann aus wichtigem Grund widersprechen und in diesem Fall den Vertrag außerordentlich kündigen.

  • Supabase Pte. Ltd. (Singapur), Datenbank, Anmeldung und Dateispeicher. Verarbeitung in der EU (Region Irland). Zugriff aus Drittländern nur zur Wartung, abgesichert über EU-Standardvertragsklauseln.
  • Vercel Inc. (USA), Betrieb und Auslieferung der Anwendung. Ausführung in der EU (Region Dublin), Reichweitenmessung ohne Cookies. Absicherung über EU-Standardvertragsklauseln.
  • Resend (Plus Five Five, Inc.) (USA), Versand der E-Mails und Empfang von Mails an die Postfach-Adressen. Dabei werden Absender- und Empfängeradresse, Betreff, Inhalt und beim Versand Anhänge übermittelt. Absicherung über EU-Standardvertragsklauseln und die Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework.
  • Anthropic Ireland, Limited (Irland), KI-Funktionen, nur wenn der Dienstleister sie selbst auslöst. Die Verarbeitung übernimmt die Konzernmutter Anthropic, PBC in den USA, abgesichert über EU-Standardvertragsklauseln. Nach den Bedingungen von Anthropic werden über die Schnittstelle übermittelte Daten nicht zum Training verwendet und nur kurz zur Missbrauchsabwehr vorgehalten.
  • Stripe Payments Europe, Ltd. (Irland), Zahlungen und Abonnements, erst mit einem kostenpflichtigen Abo. Konzerngesellschaften in den USA, abgesichert über EU-Standardvertragsklauseln.
  • Upstash, Inc. (EU-Region), technischer Missbrauchsschutz. Übermittelt werden nur Kennungen für die Zählung, keine Kunden- oder Hochzeitsdaten.
  • Twilio Ireland Limited (Irland), SMS-Versand, nur wenn der Dienstleister ihn nutzt. Derzeit abgeschaltet. Verarbeitung durch Twilio Inc. in den USA, abgesichert über EU-Standardvertragsklauseln.
  • Microsoft Ireland Operations Ltd. (Azure Speech), Sprachausgabe und Spracherkennung des Assistenten Amo: beim Vorlesen mit der Amo-Stimme der Text der Antwort, im Freisprech-Gespräch mit Amo zusätzlich das gesprochene Wort des Verantwortlichen als Audio, nur solange das Gespräch läuft. Verarbeitung in der EU (Region West Europe), laut Microsoft ohne Speicherung von Text und Audio. Konzernmutter in den USA, abgesichert über EU-Standardvertragsklauseln und das EU-US Data Privacy Framework.
  • Eleven Labs Inc. (USA), schnelle Sprachausgabe des Assistenten Amo, nur wenn sie eingeschaltet ist. Übermittelt wird der Text der Antwort. Verarbeitung in den USA, abgesichert über EU-Standardvertragsklauseln und das EU-US Data Privacy Framework. Für alle Konten erst nach Ankündigung nach Ziffer 7.
  • OpenAI Ireland Limited (Irland, Verarbeitung in den USA durch OpenAI, L.L.C.), Sprachgespräch mit dem Assistenten Amo (ChatGPT-Stimme), nur wenn sie eingeschaltet ist. Übermittelt werden das gesprochene Wort des Verantwortlichen und Amos Antworten, auch mit Angaben zu Kunden des Verantwortlichen, solange das Gespräch läuft. Laut OpenAI keine Nutzung zum Training, Aufbewahrung höchstens 30 Tage zur Missbrauchserkennung. Abgesichert über EU-Standardvertragsklauseln und das EU-US Data Privacy Framework. Für alle Konten erst nach Ankündigung nach Ziffer 7.

Keine Unterauftragsverarbeiter sind Dienste, die der Dienstleister selbst mit seinem Konto verbindet, etwa sein Google-Kalender oder sein Bankkonto über einen Kontoinformationsdienst. Amoriva tauscht dabei auf seine Weisung Daten mit seinem eigenen Konto beim jeweiligen Anbieter aus; dort gilt der Vertrag zwischen dem Dienstleister und diesem Anbieter.

Drittlandübermittlung. Speicherung und laufender Betrieb finden in der EU statt. Für Mailversand, KI-Funktionen und Zahlungen werden Daten an Anbieter in den USA übermittelt; der Vertragspartner für die Datenbank sitzt in Singapur, die Daten selbst liegen in der EU. Grundlage sind die EU-Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO, ergänzt um technische Maßnahmen (Verschlüsselung der Übertragung, Datensparsamkeit, kurze Aufbewahrung beim Empfänger). Wer keine Übermittlung an Anthropic möchte, nutzt die KI-Funktionen einfach nicht; sie sind vollständig freiwillig.

8. Unterstützung des Dienstleisters

Amoriva unterstützt den Dienstleister im Rahmen des technisch Möglichen bei Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit) sowie bei Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Dafür stehen im Dashboard ein vollständiger Datenexport und eine Löschfunktion bereit. Wendet sich eine betroffene Person direkt an Amoriva, wird sie an den Dienstleister verwiesen und dieser informiert.

Datenschutzverletzungen. Amoriva meldet dem Dienstleister jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und jeden begründeten Verdacht darauf unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse, mit Beschreibung, betroffenen Daten, wahrscheinlichen Folgen und ergriffenen Maßnahmen. Der Dienstleister bleibt für die Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO verantwortlich; die 72-Stunden-Frist läuft für ihn.

Ebenso meldet Amoriva erhebliche Störungen des Betriebs, die die Daten des Dienstleisters betreffen können, und unterstützt ihn bei Meldungen und Benachrichtigungen nach Art. 33 und 34 DSGVO sowie bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung.

Amoriva informiert den Dienstleister außerdem über Kontrollen oder Maßnahmen einer Aufsichtsbehörde, soweit sie seine Daten betreffen.

9. Löschung und Rückgabe

Nach Ende des Nutzungsverhältnisses bleiben die Daten 90 Tage erhalten, damit der Dienstleister sie exportieren oder das Konto fortführen kann; sieben Tage vorher erinnert Amoriva per E-Mail. Danach werden sie gelöscht. Der Dienstleister kann jederzeit die sofortige Löschung verlangen oder sie selbst im Dashboard auslösen. Den gespeicherten Text-Index eines Amo-Ordners löscht Amoriva außerdem sofort, wenn der Dienstleister den Ordner entfernt oder auf „nur auf diesem Gerät“ stellt; die Daten des Assistenten leert Amoriva, wenn er „Alles vergessen“ wählt; eine Sicherung zum Zurückholen bleibt dabei bis zu einem Jahr im Amo-Protokoll. Eine Rückgabe erfolgt über den Export im Dashboard. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, die Amoriva selbst treffen, bleiben unberührt; die betroffenen Daten werden für die Dauer der Aufbewahrung gesperrt.

Der Datenbank-Anbieter sichert die Daten täglich und bewahrt die Sicherungen sieben Tage auf. Zusätzlich erstellt Amoriva täglich eine eigene Sicherung, die nach höchstens 30 Tagen gelöscht wird.

Die Löschung umfasst auch die Daten bei den Unterauftragsverarbeitern. Sicherungskopien werden in ihrem regulären Zyklus überschrieben und sind bis dahin für jede Nutzung gesperrt. Auf Wunsch bestätigt Amoriva die Löschung in Textform.

10. Nachweise und Kontrollen

Amoriva stellt dem Dienstleister auf Anfrage die Informationen bereit, die er zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags braucht, insbesondere die Beschreibung der Maßnahmen aus Ziffer 6 und die Nachweise der Unterauftragsverarbeiter. Der Dienstleister kann Kontrollen nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist während der üblichen Geschäftszeiten durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen lassen. Der Betriebsablauf darf dadurch nicht unangemessen gestört werden.

11. Haftung und Schlussbestimmungen

Es gilt Art. 82 DSGVO. Sind die Daten des Dienstleisters bei Amoriva durch Pfändung, Insolvenz oder ähnliche Ereignisse gefährdet, informiert Amoriva ihn unverzüglich. Im Übrigen gelten die AGB. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

AVV, Amoriva